TVöD

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

TVöD - Die Überleitung im TVöD

Mit dem Beschluss des TVöD wurde auch eine sogenannte Überleitungsvereinbarung getroffen. Diese Überleitung soll gewährleisten, dass bisherige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht benachteiligt werden, insbesondere in Anbetracht des bisherigen Gehalts. Bei dieser Überleitung wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden.


So wurden für Angestellte und Arbeiter unterschiedliche Vergleichentgelte berechnet. Das Vergleichsentgelt der Angestellten setzt sich aus der Grundvergütung, dem jeweiligen Ortszuschlag sowie der allgemeinen Tarifzulage zusammen. Die Vergleichszahlungen für Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend angeglichen. Am 01. Oktober 2007 wurden alle Angestellten eine Stufe höher eingeordnet. Mit Wirkung der Höherstufung entfiel dann der sogenannte Besitzstand. Bei den Arbeitern wurde das Vergleichsentgelt nach den Erfahrungsstufen berechnet. Auch hier wurde ein Besitzstandsausgleich gezahlt, falls das Vergleichsentgelt niedriger war. Erst mit dem regulären Aufstieg in die nächsthöhere Stufe entfiel dieser Besitzstand.

Des Weiteren wurde im TVöD eine Strukturausgleichszahlung für diejenigen festgelegt, die mit Wirkung des TVöD ein deutlich schlechteres Einkommen zu erwarten hatten. Diese Strukturausgleichszahlung wird nunmehr seit dem 01. Oktober 2007 bezahlt. Sie sind im Gegensatz zu den Tariferhöhungen nicht flexibel, der Betrag bleibt also immer gleich.

Da es seit der Einführung des TVöD vorerst keine Tariferhöhung gab, wurde eine Ausgleichszahlung für alle Mitarbeiter vereinbart. Diese Ausgleichszahlungen betrugen für die ersten drei Jahre jeweils 300 Euro, für Auszubildende 100 Euro. Erst mit den neuen Tarifverhandlungen wurde im Januar 2008 eine Tariferhöhung vereinbart. Auch in der letzten Tarifrunde Anfang 2010 wurden wieder Tariferhöhungen vereinbart. Näheres dazu finden Sie in den TVÖD-Tabellen 2010 und den Tabellen für 2011 auf dieser Seite.