TVöD

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

TVöD Geltungsbereich - Wer ist betroffen?

Der TVöD soll für ein einheitliches Tarifrecht für die Kommunen und den Bund sorgen. Der TVöD gilt für Angestellte ebenso wie für Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Im Gegensatz zu vorher gibt es beim TVöD für die Kommunen und für den Bund dieselben einheitlichen Tabellenentgelte.


Nach früheren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wurde klar zwischen den Entgelten für Angestellte und Arbeiter unterschieden. Außerdem gab es für Bund und Kommunen unterschiedliche Entgelttabellen. Somit ist eine bessere Übersichtlichkeit gewährleistet. Mit dem neuen TVöD hat sich nicht alles geändert. Die arbeitsvertraglichen Regelungen, die Vereinbarungen zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen und die Eingruppierungsregelungen sind gleich geblieben.

Auch die Höhe der Krankenbezüge bleibt unverändert, jedoch können diese jetzt bis zu 39 Wochen bezogen werden. Wie lange Krankenbezüge gezahlt werden, hängt von der Beschäftigungszeit des Angestellten beziehungsweise des Arbeiters ab. Die Vereinbarung bezüglich des Urlaubs oder Sonderurlaubs ist ebenfalls weitgehend gleich geblieben. Neu beim TVöD ist die Bezahlung einer Prämie bei guter Leistung.

Die Leistungsprämie soll anfangs ein Prozent der laufenden Monatsentgelte betragen und soll in den nächsten Jahren bis auf acht Prozent erhöht werden. Nach dem neuen TVöD fallen künftig auch Lektoren in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Für Lehrkräfte wurde eine Überleitung vereinbart.